Bei den offiziellen Auftritten der Schützen an den Schützenfesttagen gehört unverzichtbar das Tragen von Orden und Ehrenabzeichen dazu. Neben vielen Schieß- und Leistungsabzeichen schmücken auch Orden die stolze Uniformbrust, die durch den amtierenden Schützenkönig individuell gestaltet und verliehen werden. Diese Orden besitzen einen besonderen Erinnerungswert an das Regierungsjahr der jeweiligen Majestät.
Eine herausragende Stellung nehmen die offiziellen Auszeichnungen und Ehrenzeichen ein, die für besondere Verdienste durch die Schützenbruderschaft, respektive den Zentralverband verliehen werden. Die lobenden Auszeichnungen sind in hierarchische Klassen aufgeteilt und werden aufsteigend vergeben. An dieser Stelle soll damit begonnen werden, die wichtigsten Auszeichnungen vorzustellen.
Der Regimentsorden
Der Regimentsorden ist eine eigenständige Auszeichnung der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Holzbüttgen und wird im Gegensatz zu den Verdienstorden des Bundes durch den Oberst des Schützenregimentes verliehen.
Die Verleihung des Regimentsordens kann an Schützen aber auch an Nichtmitglieder erfolgen, die sich für die Belange der Bruderschaft und des Schützenwesens in Holzbüttgen eingesetzt haben. Die Auszeichnung wird als Steckorden an der linken Brustseite getragen. Der Orden kommt seit 1979 zur Verleihung.
Sein Entwurf stammt von dem Pionier und Schützenkönig Carl Cremer. Er besitzt eine rechteckige, abgerundete Form, in dessen Mitte der Namenspatron, der Hl. Sebastianus, und die katholische Pfarrkirche „Sieben Schmerzen Mariens“ als religiöser Bezug abgebildet sind. An der oberen Seite befindet sich, als Zeichen der Heimatverbundenheit, das Wappen der Stadt Kaarst, während unten das Pfeil- und Kreuz-Symbol des Bundes der historischen Schützenbruderschaften zu erkennen ist. Umrandet wird der Orden von einem grünen Schriftzug mit dem Text „Für Verdienste um das Holzbüttgener Schützenwesen“.
Auszeichnungen des Bundes der
Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
Der Bundesverband verleiht Auszeichnungen, die nach neun unterschiedlichen Schwerpunktthemen gegliedert sind. Dargestellt werden im Folgenden die vier Gruppen, aus denen bislang an Holzbüttgener Schützen Verleihungen vorgenommen wurden. Die Beschreibung stützt sich auf Auszüge aus den offiziellen Verleihungsbestimmungen des Bundes aus dem Jahre 2005.
Auszeichnungsgruppen und -stufen
Zur Würdigung der Verdienste, die sich Schützenbrüder der dem Bund angeschlossenen Bruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine um ihre Bruderschaft oder den Bund und seine Gremien erworben haben, werden verliehen:
- Auszeichnungen an Schützenbrüder
- Silbernes Verdienstkreuz (SVK)
- Hoher Bruderschaftsorden (HBO)
- St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK)
- Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
- Goldener Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
- Großer Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
- Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
- Jugendauszeichnungen
- Jugend-Verdienstorden in Bronze
- Jugend-Verdienstorden in Silber
- Jugend-Verdienstorden in Gold
- Auszeichnungen für Sportschützen und Betreuer
- Ehrenkreuz des Sports in Bronze
- Ehrenkreuz des Sports in Silber
- Ehrenkreuz des Sports in Gold
- Ehrenzeichen
- Fürst Salm-Reifferscheid-Gedenkmedaille (1. Hochmeister)
- Dr. Peter Louis-Gedenkmedaille (1. Generalpräses)
- Christoph Bernhard Graf von Galen-Gedenkmedaille (2. Hochmeister)
Verleihungsbestimmungen
Bei jeder Ehrung ist Voraussetzung, dass der Auszuzeichnende die Ideale „Für Glaube, Sitte und Heimat“ bejaht und ein christliches Welt- und Lebensbild überzeugend lebt. Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen werden für langjährigen Einsatz und/oder für hervorragende Verdienste in Bruderschaft, Gilde, Gesellschaft, Bezirk, Diözese oder Bund auf Antrag verliehen. Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden.
Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt, die die Unterschriften von Hochmeister, Bundesschützenmeister und Bundespräses trägt. Die Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen sind an die Person des Ausgezeichneten gebunden. Sie können nicht übertragen und weitergegeben werden.
1. Auszeichnungen an Schützenbrüder
1.1 Silbernes Verdienstkreuz (SVK)
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 5 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
1.2. Hoher Bruderschaftsorden (HBO)
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 10 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
1.3. St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK)
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 15 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
1.4. Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 20 Jahre lang, in der Regel auch im Vorstand einer Bruderschaft, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
1.5. Goldener Stern zum SEK
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 25 Jahre lang, in der Regel auch im Bezirksvorstand, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
1.6. Großer Stern zum SEK
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, in der Regel auch im Diözesanvorstand oder auf Ebene des Bundes, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
Die Anzahl der Träger ist auf 28 beschränkt.
Zur Vergabe bedarf es der zustimmenden Zweidrittelmehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen des Präsidiums.
1.7. Großkreuz zum SEK
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich, in der Regel, insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, auch auf Ebene des Bundes, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat.
Zur Vergabe bedarf es der zustimmenden 4/5-Mehrheit der abgegebenen schriftlichen Stimmen des Präsidiums. Dem Hochmeister wird diese Auszeichnung von Amts wegen verliehen.
Die Anzahl der Träger ist auf 7 beschränkt.
2. Jugendauszeichnungen
Zur Würdigung der Verdienste, die sich junge Menschen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr der Jugendgruppen
in den Schützenbruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine, die im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V., nachstehend „St. Sebastianus Schützenjugend“ BdSJ genannt, zusammengeschlossen sind, erworben haben, wird der Jugendverdienstorden verliehen
2.1. Jugendverdienstorden in Bronze
Der Jugendverdienstorden in Bronze kann an Mitglieder der Schützenjugend verliehen werden, die sich innerhalb ihrer Gemeinschaft Verdienste erworben haben. Diese Verdienste müssen uneigennütziger Natur und sollten für andere Mitglieder der Schützenjugend beispielhaft und nachahmenswert sein.
Die Verdienste können auch in einem beständigen Einsatz und Mittun innerhalb der Schützenjugend über einen Zeitraum von 5 Jahren (mindestens) bestehen.
2.2. Jugendverdienstorden in Silber
Der Jugendverdienstorden in Silber kann auch an Mitglieder der Schützenjugend verliehen werden, die das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die sich neben Verdiensten in der örtlichen Gemeinschaft solche auch innerhalb ihres Bezirks- oder Diözesanverbandes erworben haben.
Auch diese Verdienste müssen uneigennütziger Natur sein und sollten beispielhaft und nachahmenswert sein. Sie können auch in hervorragenden Einzelleistungen liegen, z. B. bei der Ausrichtung eines Bezirks- oder Diözesanjungschützentages.
2.3. Jugendverdienstorden in Gold
Der Jugendverdienstorden in Gold kann auch an Mitglieder der Schützenjugend verliehen wer-den, die das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, und über einen längeren Zeitraum sich für die Belange der Jugend auf Bruderschaft-, Bezirks-, Diözesan- oder Bundesebene besondere Verdienste erworben haben.
Auch diese Verdienste müssen uneigennütziger Natur sein und sollten seine Arbeit für die Schützenjugend wieder spiegeln.
3. Auszeichnungen für Sportschützen und Betreuer
3.1. Ehrenkreuz des Sports in Bronze
Das Ehrenkreuz des Sports in Bronze wird verliehen für Leistungen und Verdienste, die in der Bruderschaft und im Bezirksverband erworben wurden.
3.2. Ehrenkreuz des Sports in Silber
Das Ehrenkreuz des Sports in Silber wird verliehen für Leistungen und Verdienste, die im Bezirks- und Diözesanverband erworben wurden.
3.3. Ehrenkreuz des Sports in Gold
Das Ehrenkreuz des Sports in Gold wird für langjährige und außergewöhnliche Verdienste und Leistungen auf der Bundesebene, im nationalen und internationalen Bereich verliehen. Eine einmalige Leistung begründet keinen Anspruch auf Verleihung des Ehrenkreuzes des Sports in Gold.
4. Ehrenzeichen
Diese Ehrengaben können an Schützenbrüder, Präsides und Außenstehende verliehen werden,
die sich um eine Bruderschaft und das historische Schützenwesen besonders verdient gemacht haben.
4.1. Fürst-Salm-Reifferscheidt-Dyck Gedenkmedaille
Die Auszeichnung wurde zu Ehren des ersten Hochmeisters des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften gestiftet.
S.D. Franz Fürst und Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Dyck hatte das hohe Amt von 1928 bis zu seinem Tod am 13. Juni 1958 inne.
4.2. Dr. Peter Louis-Gedenkmedaille
Die Medaille wurde im ehrenden Gedenken an den Mitbegründer und ersten Generalpräses des Bundes der Historischen Schützenbruderschaften geschaffen.
Pfarrer Dr. Peter Louis wahrte im langen Zeitraum von 1928 bis zum 16. Oktober 1956 die kirchlichen, geistlichen und kulturellen Aufgaben im Präsidium des Bundes.
4.3. Christoph Bernhard Graf von Galen-Gedenkmedaille
Diese Auszeichnung ist dem zweiten Hochmeister des Bundes gewidmet.
Christoph Bernhard Graf von Galen stand dem Präsidium des Bundes der Historischen Schützenbruderschaften vom 26. April 1959 bis zum 11. April 1970 als höchster Repräsentant vor.