Im Rahmen von in jüngerer Zeit durchgeführter Ausstellungen über Schützenwesen und Schützensilber haben Helene Blum1 und Ellen
Schwinzer in prägnanter Form über die Entstehung der Schützenbruderschaften berichtet. Zur Einleitung und Einstimmung zu dem mit
dieser Schrift gewählten Thema sind diese Ausführungen ausschnittweise dargestellt.
Die Entstehungsgeschichte der Schützenbruderschaften hängt eng mit der Entwicklung des Zunft- und Gildewesens und dem gleichzeitigen Aufblühen geistlicher Lebensgemeinschaften von Laienbrüdern (Bru derschaften, Fraternitäten) im Mittelalter zusammen, die im 14. und 15. Jahrhundert einen Höhepunkt ihrer Entwicklung erreichten. Häu fig werden in der Literatur die Begriffe Schützengilden, Schützengesellschaften und Schützenbruderschaften synonym verwendet, eine nicht ganz saubere Gleichsetzung, die die unterschiedlichen Motive verwischt, die einst zur Bildung solcher Vereinigungen führten. Heute werden die weltlichen Schützengesellschaften von den an die katholi che Kirche gebundenen Schützenbruderschaften, wie sie vor allem im Rheinland verbreitet sind, deutlich unterschieden, eine Trennung, die im Mittelalter noch nicht so ausgeprägt war. Die Forschungen von
Theo Reintges über den Ursprung der spätmittelalterlichen Schützengilden haben ergeben, dass die Schützengesellschaften sich von
Flandern aus Ende des 13. Jahrhunderts in die nördlichen Niederlande und von dort aus in die Rheinlande verbreiteten. Als freiwillige Ver einigungen der Bürger, die mit Billigung, oft auch auf Anordnung der Obrigkeit, Schießübungen und Schießspiele mit der Armbrust und dem Bogen durchführten, kämpften sie im Kriegsfalle an der Seite ihrer Mitbürger. Der Begriff Schütze umschreibt also nach mittelalterlichem Sprachgebrauch das Schießen; allerdings umfasst er auch den Schutzgedanken im Sinne von Behüten und Beschützen.
Die Anfänge des rheinischen Schützenwesens sind nur in zwei Orten, Aachen und Hemmerden, mit sicheren Zeugnissen bis in die erste
Hälfte des 14. Jahrhunderts zurückzuverfolgen. Die Städte Heinsberg und Neuss besitzen die ältesten Statuten aus den Jahren 1400 und 1415. Durch bruchstückhafte Nachrichten sind für das Ende des 14. und den Anfang des 15. Jahrhunderts Siegburg (Ende 14. Jahrhundert), Münstereifel (um 1400), Andernach (vor 1426) und Ratingen (Anfang 15. Jahrhundert) zu belegen. Als weitere Gründungen aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts sind die Gilden und Bruderschaften in Viersen, Xanten, Ahrweiler, Issum, Büttgen, Euskirchen und Zülpich anzuschließen. Vielfach waren rein politische Interessen der Landesherren für die Gründung von Schützenvereinigungen ausschlaggebend, nämlich die Verteidigung von Land und Bürgern in Gefahrenzeiten. Vom Erzbi-
schof Ruprecht in Köln ist bekannt, dass er im Jahre 1475 zur Gründung von Schützenbruderschaften aufrufen ließ, damit ihm Truppen
zur Verfügung gestellt werden konnten. Herzog Wilhelm von Jülich ordnete 1597 an, dass überall im Lande Schützenvereinigungen aus
Rotten zu je 15 Mann zu bilden seien zur Verteidigung von Land und Städten. Auf solche Bürgerwehren führen zahlreiche Schützengesellschaften ihre Anfänge zurück.Die Bezeichnung ,,Schützenbruderschaft“ dagegen weist auf eine enge
Beziehung dieser Gruppe zur Kirche hin. Sie leiten ihre Anfänge von geistlichen Gebetsbruderschaften des Mittelalters her. Diese Gebetsbruderschaften (Fraternitäten) sind von ihrem Ursprung her tief religiöse Vereinigungen von Laien, Männern sowie Frauen, die sich zum Zwecke einer besonders frommen und mildtätigen Lebensführung verbanden. Sie waren im allgemeinen an eine Kirche angegliedert (eingebrüdert). Regelmäßige Andachten, Prozessionen, feierliches Geleit verstorbener Schwestern und Brüder, Almosenverteilung an Arme und Kranke, gesellige Zusammenkünfte prägten das religiöse und soziale Leben der Gebetsbrüder. Zu diesen Gebetsverbrüderungen gehörten auch die sog. Pestbruderschaften, die in Pestzeiten entstanden, oft an Spitäler angeschlossen waren und sich besonders der Krankenpflege widmeten, ferner die sog. Todesangst- oder Elendenbruderschaften, in denen sich die Menschen aus Sündenangst und Sorge um ihr Seelenheil zusammenfanden.
Für das Rheinland hat Ewald bereits festgestellt und Reintges noch einmal bestätigt, dass viele Statuten sowohl Bestimmungen und Vor schriften über die weltlichen Zwecke der Gilden, die Übungsschießen, Schießspiele und damit verbundene Feste enthalten, als auch eine zweite Gruppe, die das kirchliche Leben betrifft. Der Ursprung der Schützenvereinigungen aus rein kirchlich ausgerichteten Bruderschaften ist daraus nicht herzuleiten, sondern hier ist vielmehr der Zusammenschluß von weltlicher Gilde und kirchlicher Bruderschaft zu erschließen, wie sie in der Bezeichnung St. Sebastianus-Bruderschaft und Schützengilde Andernach noch ablesbar ist.
Der Hauptheilige der Schützenbrüder war der Hl. Sebastianus, der unter dem römischen Kaiser Diokletian den Märtyrertod erlitt. Der
Kaiser versuchte vergeblich, Sebastian vom Glauben abzubringen undübergab ihn seinen numidischen Bogenschützen, die so lange mit
Pfeilen auf ihn schössen, bis er wie tot liegen blieb. Die hl. Witwe Irene fand ihn aber, als sie ihn begraben wollte, noch lebend und
pflegte ihn gesund. Sebastian stellte sich erneut freiwillig dem Kaiser und warf ihm seine Ungerechtigkeit und Grausamkeit gegen die
Christen vor, die nicht seine Feinde seien, sondern täglich für das Wohl von Kaiser und Reich beteten. Um ihm dies zu sagen habe ihn
sein Herr, Jesus Christus, wieder aufleben lassen. Sogleich ließ der Kaiser ihn ergreifen und im Circus durch Keulenschläge töten und
seinen Leichnam in die angrenzende Kloake werfen.
Der Ort der Begräbnisstätte befindet sich in Rom an der Via Appia in einem unterirdischen Gang (Coemeterium ,,in catacumbas“, auch
Sebastian-Katakombe genannt) in der Nähe der Memorien der Apostel Petrus und Paulus, dort, wo heute die Basilika San Sebastiane
steht.
Der Sebastianustag, der 20. Januar, wurde mit besonderen Messen und Feiern begangen. Die Sebastianusbruderschaften sind nachweislich die ältesten Schützenbruderschaften. Daher können die meisten von ihnen auf ein recht hohes Alter zurückblicken. Im Laufe der Zeit gesellten sich auch zahlreiche andere Heilige als Schutzpatrone hinzu, so z.B. die Heiligen Hubertus, Josef, Antonius, Johannes, Rochus und die Gottesmutter Maria. Die Bevorzugung des Hl. Sebastian als Schutzpatron, die ebenso für die Pestbruderschaften gilt, ist kein sicheres Anzeichen für die Entstehung aus einer Pestbruderschaft.
Die in fast allen Statuten aufgeführten Bestimmungen über die Teil nahmepflicht an den Fronleichnamsprozessionen, Patronatstagen,
Kirchgang und dem feierlichen Geleit verstorbener Brüder galt nicht nur für Schützenvereinigungen, sondern auch für andere Gilden.
Für den mittelalterlichen Menschen waren der weltliche und kirchliche Bereich, anders als heute, eine Einheit. Die mittelalterlichen
Vereinigungen umfassten den ganzen Menschen mit seinen religiösen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen. Die Zugehörigkeit eines Bürgers zur Zunft, zu einer Gilde oder zu einer Bruderschaft regelte sein berufliches Leben, seine Beziehung zu Gott und den Mitmenschen und begründete so seinen Platz innerhalb der Gesellschaft.
Dies führte dazu, dass bei allen Vereinigungen der Bürger, den Bauhütten, den Kaufmannsgilden, den Zünften und auch bei den Schüt-
zenbruderschaften neben weltlichen Aufgaben auch religiöse Vorschriften das gesamte Leben bestimmten.
Der Schutz des Allerheiligsten bei den Prozessionen ist erst in der Reformationszeit notwendig und nachweisbar, also keinesfalls das
auslösende Moment für die Gründung von Schützenvereinigungen.
Sichtbares Zeichen der kirchlichen Bindung aller Gilden und Bruderschaften sind die Darstellungen der Schutzpatrone, sei es in den
Schützenhäusern, sei es an den Altären, die reiche Gilden in den Pfarrkirchen besaßen, oder auf Hutabzeichen, Fahnen oder sogar Mu-
sikinstrumenten. Die Teilnahme an Prozessionen und Patronatsfesten wird sichtbar an den Brudermeisterstäben und Vortragekreuzen, die noch vereinzelt erhalten geblieben sind.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft waren persönliche Ehrenhaftigkeit und oft Tüchtigkeit im Umgang mit Schusswaffen. Besitz des
Stadtrechts (Bürgerrechtes) oder Hausbesitz, was dem Stadtrecht gleichkam, wurden in einigen Städten ebenfalls gefordert. Hinsicht-
lich der Standeszugehörigkeit wurden keine Bedingungen gestellt. Der Hochadel und Adel, führend die Landesherren, waren ebenso Mitglie der wie Kaufleute und Handwerker. In Städten, in denen aber mehr als eine Schützenvereinigung bestand, sind der Adel und die Kaufmannschaft überwiegend in der einen, die Handwerker in der anderen anzutreffen. Außer den Mitgliedsverzeichnissen sind die Königsschilde beredte Zeugnisse über die Zusammensetzung der Gilden und Bruderschaften und in sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Hinsicht für die rheinischen Städte gleichermaßen interessant.
Es soll und darf nicht verschwiegen werden, daß für die Entstehung der Bruderschaften zum Teil auch andere Thesen vertreten werden.
Der Bonner Landeshistoriker Franz Steinbach widersprach 1954 der Auffassung, die Entstehung der Schützenbruderschaften auf die Verteidigungs- und Schutzbedürfnisse des späten Mittelalters zurückzuführen. Er leitet den Ursprung der Schützenbruderschaften von anderen Ursachen ab:
Das Mittelalter war bei aller Frömmigkeit und Askese efne Zeit glanzvoller Feste und Kampfspiele. Deren Veranstaltung lag jedoch
bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts ausschließlich in den Händen der Kirche und der Herrenstände, der Fürsten und Ritter. Ihre inter-
nationalen Hochfeste und Turniere waren die gesellschaftlichen Ereignisse des hohen Mittelalters. Das Volk hatte daneben seine nach-
barschaftlicben Kirmessen und seine berufsständischen Feste. Seit dem 14. Jahrhundert aber stellte das selbstbewusste Bürgertum den
ritterlichen Turnieren seine eigenen überberuflichen Kampfspiele, die Schützenfeste, an die Seite. Das war, so scheint mir, die Aufgabe,
für die sich neben den alten Berufsverbänden die bürgerlichen Schützengilden bildeten. Sie übernahmen sämtliche repräsentativen Ver-
pflichtungen des Bürgertums sowohl im kirchlichen wie im weltlichen Raum. Bei kirchlichen Prozessionen wie bei weltlichen Aufzügen traten sie als festliches Ehrengeleit von nun an in Erscheinung. So begegnen uns auch in der Ostkolonisation seit dem -14. Jahrhundert
neben den Turnieren der Ordensritter die Schützenfeste als Kampfspiele des städtischen Bürgertums und als ihre Träger und Organisa-
tionen die Schützengilden. Die bürgerlichen Schützenfeste werden allenthalben Entsprechungen der ritterlichen Turniere. Ihre fröhliche,
aber zugleich feierliche Aufmachung hatte ebenso wie die repräsentative Teilnahme an allen kirchlichen und weltlichen Veranstaltun-
gen, Aufzügen und Empfängen den ernsten Sinn, die Selbständigkeit,
Mitverantwortung und das Mitbestimmungsrecht der Bürger im öffentlichen Leben zur Geltung zu bringen.
Kirchhof f5 fügt den Feststellungen Steinbachs hinzu, dass es sich bei der Übernahme der städtischen Schützenfeste durch die bäuerliche Dorfbevölkerung um eine allgemein kulturgeschichtliche Erscheinung handelt, die auf vielen Lebensgebieten bis zum heutigen Tag zu beobachten ist. Dass allerdings bei Gelegenheit die dörflichen Schützen von den Landesherren zu Verteidigungs- und Polizeizwecken herangezogen wurden, lag nahe. Ihr Kampfwert war aber natürlich gering.
Aufgaben, Wesen und Zweck der Schützenbruderschaften.
Die Schützenbruderschaften haben seit ihrer Entstehung die brüderliche Nächstenliebe in den Vordergrund ihrer Aufgaben gestellt.
Die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Büttgen setzt als Gründungsdatum das Jahr 1415 an. Dies geschieht nicht auf Grund einer
nach den Maßstäben der historischen Wissenschaft erwiesenen Feststellung, dass die Bruderschaft im Jahre 1415 gegründet worden sei, sondern auf Grund der durch viele geschichtliche Anhaltspunkte erhärteten alten Überlieferung, nach der sie jedenfalls in diesem Zeitpunkt bereits bestanden hat .
Statuten von Bruderschaften aus dieser Zeit geben auch nähere Anhaltspunkte über Zweck und Aufgaben der Bruderschaften. In der
sogenannten Neusser Urkunde von 1415 heißt es in Ziffer 3: „Wird jemand von den Brüdern so arm, dass er von Almosen leben und die Bruderschaft um Hilfe angehen müsste, sollen die Meister dem Bruder alle Tage vier Möhrchen (Bezeichnung für eine frühere Geldeinheit) vom Bruderschaftsgeld geben, solange er der Almosen bedarf und begehrt“. Auch bei Todesfällen gab die Bruderschaft ihre Hilfe.
„Wäre ein Bruder wann er stürbe, so arm, dass er von seinem eigenen Gut keine Totenkiste haben könnte, so soll die Bruderschaft die Totenkiste bezahlen“. So steht es in der genannten Neusser Urkunde7.
Helfen und Beschützen waren die Hauptgesichtspunkte des brüderlichen Tuns. „Jeder Bruder soll eine löbliche Armbrust haben, die zu-
mindest einen rheinischen Gulden wert sei, und dazu alle Gerätschaft zum Schießen, wie sich das gebührt wegen seiner Bruderschaft, zur Wehr und zum Dienste der Stadt Neuss, wann die Not es erfordert“.
Mit dieser Ziffer 7 der Neusser Urkunde wurden die Schützenbrüder verpflichtet. Über die Büttger Schützen hatte der Amtmann von
Liedberg Befehlsgewalt. In Kriegzeiten wurden sie zur Bewachung der Landwehren und Burgen sowie zur Ergreifung umherstreifender
Söldner eingesetzt. In Friedenszeiten hatten sie ordnungspolizeiliche Funktionen etwa auf den großen Märkten oder zur Festnahme von
Räuberbanden.
Die Brüder durften aber von der Bruderschaft auch finanzielle Hilfe als Unterstützung ihrer Anliegen erwarten. Sie konnten von der Bruderschaft Geld leihen. In dem alten Bruderschaftsbuch der Büttger Bruderschaft von 1742 sind Verzeichnisse über sog. Jahresrenten aufgeführt. Die Bruderschaften waren also Vorläufer der heutigen Sparkassen.
Die Gestaltung des gesellschaftlichen und geselligen Lebens erfolgte auch in Büttgen in hohem Maße ebenfalls durch die Sebastianusbruderschaft. Hierzu geben die „Regulen oder Statuten der uhralten undt löblichen Bruderschaft S. Sebastian! zu Büttgen und Kleinenbroich“, die in den alten Bruderschaftsbüchern von 1742 und 1843 jeweils am Anfang des Buches niedergeschrieben sind, reichlich Aufschluß. Der volle Wortlaut dieser Satzung ist als Anlage zu diesem Heft abgedruckt.
Der Zweck der St. Sebastianus-Bruderschaft Büttgen ist in der Satzung von 1905, der zweiten bekannten Satzung, mit „der Hebung des kirchlichen bzw. religiösen Sinnes unter den Mitgliedern und der Förderung des geistigen und geselligen Lebens sowie der Schießkunst“ beschrieben. Der weit über die Grenzen von Büttgen bekannte damalige Bürgermeister Robert Grootens hat diese Satzung stark bestimmt.
Im Jahre 1949 beschäftigte sich der Vorstand der Bruderschaft Büttgen mit der Aufstellung einer neuen Satzung. Pastor Wilhelm Plog
hatte hierzu einen Entwurf erarbeitet. Aus heute nicht mehr zu ermittelnden Gründen kam es aber nicht zur förmlichen Annahme.
Dennoch sei kurz der im Entwurf genannte Zweck der Bruderschaft aufgeführt:
– Pflege des religiösen Lebens, insbesondere die Verehrung des allerheiligsten Altarsakraments, die Heilighaltung des Sonntags und der Schutz und die Reinhaltung der Familie;
– die Übung der Werke christlicher Nächstenliebe;
– Bildung und Erhaltung eines gesunden Volkstums auf der Grundlage christlicher Sitte;
– staatsbürgerliche Erziehung nach den Grundsätzen christlicher Weltanschauung.
Obwohl die Neugründung der Bruderschaft nach dem Zweiten Weltkriege bereits 1946 stattfand, kam es erst 1964 zur förmlichen Verabschiedung einer neuen Satzung, die 1970 weiter ausgeprägt wurde.
Die heute gültige Satzung der Bruderschaft Büttgen lässt in ihren Aussagen über Wesen, Zweck und Aufgaben der Bruderschaft den Anschluß an die alten Traditionen deutlich erkennen.
Die Bruderschaft stellt ihr Tun unter den Leitsatz „FÜR GLAUBE, SITTE UND HEIMAT“. Sie bietet ihre Gemeinschaft allen Christen
an, den katholischen und den nichtkatholischen. Die katholischen Mitglieder verpflichten sich im Sinne der katholischen Weltanschauung
– zum Bekenntnis des Glaubens durch aktive religiöse Lebensführung, Ausgleich sozialer Spannungen im Geiste echter Brüderlichkeit, Werke christlicher Nächstenliebe;
– zum Schutz der Sitte durch Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben, Gestaltung echter brüderlicher Geselligkeit, Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport;
– zur Liebe der Heimat durch Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewußtem Bürgersinn, tätige Nachbarschaftshilfe, Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem des
dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels und Fahnenschwenkens.
–
Die nichtkatholischen Mitglieder verpflichten sich auf die christlichen Grundlagen der Bruderschaft und des Bundes der Historischen
Deutschen Schützenbruderschaften. Für die innerkirchliche Ehrenarbeit ihrer Kirche sollen sie sich zur Verfügung stellen.
Als besondere Aufgabe nennt die Satzung die Erhaltung des Heimat-, Volks- und Schützenfestes.
Königsvogelschießen, Königstum, Bruderschafts- und Schützenkönigssilber sind tragende Bestandteile des Schützenwesens.
Sie sind eingebettet in die Pflege des Brauchtums und der Liebe zur Heimat. Die nachfolgenden Abschnitte schildern hierzu die Einzelheiten.