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Der Regimentsorden ist eine eigenständige Auszeichnung der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Holzbüttgen und wird im Gegensatz zu den Verdienstorden des Bundes durch den Oberst des Schützenregimentes verliehen. Die Verleihung des Regimentsordens kann an Schützen aber auch an Nichtmitglieder erfolgen, die sich für die Belange der Bruderschaft und des Schützenwesens in Holzbüttgen eingesetzt haben. Die Auszeichnung wird als Steckorden an der linken Brustseite getragen. Der Orden kommt seit 1979 zur Verleihung. Sein Entwurf stammt von dem Pionier und Schützenkönig Carl Cremer. Er besitzt eine rechteckige, abgerundete Form, in dessen Mitte der Namenspatron, der Hl. Sebastianus, und die katholische Pfarrkirche „Sieben Schmerzen Mariens“ als religiöser Bezug abgebildet sind. An der oberen Seite befindet sich, als Zeichen der Heimatverbundenheit, das Wappen der Stadt Kaarst, während unten das Pfeil- und Kreuz-Symbol des Bundes der historischen Schützenbruderschaften zu erkennen ist. Umrandet wird der Orden von einem grünen Schriftzug mit dem Text „Für Verdienste um das Holzbüttgener Schützenwesen“. |
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Auszeichnungen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. |
Der Bundesverband verleiht Auszeichnungen, die nach neun unterschiedlichen Schwerpunktthemen gegliedert sind. Dargestellt werden im Folgenden die vier Gruppen, aus denen bislang an Holzbüttgener Schützen Verleihungen vorgenommen wurden. Die Beschreibung stützt sich auf Auszüge aus den offiziellen Verleihungsbestimmungen des Bundes aus dem Jahre 2005. |
Auszeichnungsgruppen und -stufen
Zur Würdigung der Verdienste, die sich Schützenbrüder der dem Bund angeschlossenen Bruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine um ihre Bruderschaft oder den Bund und seine Gremien erworben haben, werden verliehen:
1. Auszeichnungen an Schützenbrüder
1.1. Silbernes Verdienstkreuz (SVK)
1.2. Hoher Bruderschaftsorden (HBO)
1.3. St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK)
1.4. Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
1.5. Goldener Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
1.6. Großer Stern zum St. Sebastianus Ehrenkreuz
1.7. Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz2. Jugendauszeichnungen
2.1. Jugend-Verdienstorden in Bronze
2.2. Jugend-Verdienstorden in Silber
2.3. Jugend-Verdienstorden in Gold3. Auszeichnungen für Sportschützen und Betreuer
3.1. Ehrenkreuz des Sports in Bronze
3.2. Ehrenkreuz des Sports in Silber
3.3. Ehrenkreuz des Sports in Gold 4. Ehrenzeichen
4.1. Fürst Salm-Reifferscheid-Gedenkmedaille (1. Hochmeister)
4.2. Dr. Peter Louis-Gedenkmedaille (1. Generalpräses)
4.3. Christoph Bernhard Graf von Galen-Gedenkmedaille (2. Hochmeister) Verleihungsbestimmungen Bei jeder Ehrung ist Voraussetzung, dass der Auszuzeichnende die Ideale „Für Glaube, Sitte und Heimat“ bejaht und ein christliches Welt- und Lebensbild überzeugend lebt.
Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen werden für langjährigen Einsatz und/oder für hervorragende Verdienste in Bruderschaft, Gilde, Gesellschaft, Bezirk, Diözese oder Bund auf Antrag verliehen.
Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden. Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt, die die Unterschriften von Hochmeister, Bundesschützenmeister und Bundespräses trägt.
Die Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen sind an die Person des Ausgezeichneten gebunden. Sie können nicht übertragen und weitergegeben werden. |
1. Auszeichnungen an Schützenbrüder |
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1.1 Silbernes Verdienstkreuz (SVK) |
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Das Silberne Verdienstkreuz kann an Schützenbrüder verliehen werden, die sich innerhalb der Bruderschaft oder der Organisation des Bundes Verdienste erworben haben. |
1.2. Hoher Bruderschaftsorden (HBO) |
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Der Hohe Bruderschaftsorden kann an Schützenbrüder verliehen werden, die sich um die Bruderschaft oder den Bund und seine Organisation besonders verdient gemacht haben. |
1.3. St. Sebastianus Ehrenkreuz (SEK) |
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Das St. Sebastianus Ehrenkreuz kann an Schützenbrüder verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das historische Schützenwesen verdient gemacht haben.Ein Anhaltspunkt kann hierfür die langjährige, engagierte Mitarbeit im Vorstand der Bruderschaft sein. |
1.4. Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz |
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Das Schulterband zum St. Sebastianus Ehrenkreuz kann an Schützenbrüder verliehen werden, die sich in überzeugender Weise um das historische Schützenwesen verdient gemacht haben.
Ein Anhaltspunkt kann eine langjährige, engagierte Mitarbeit in verantwortlicher Position von Bruderschaft, Bezirk, Diözese oder Bund sein. Besonderer Wert ist auf die Feststellung christlicher Wert- und Lebensmaßstäbe zu legen. |
1.5. Goldener Stern zum SEK |
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1.6. Großer Stern zum SEK |
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Der Große Stern zum SEK kann an Schützenbrüder verliehen werden, die sich in außerordentlichem Maße um die Verwirklichung der Ideale histo-rischer Schützen – regional und überregional – verdient gemacht haben. Hierzu gehört z.B. die langjährige Tätigkeit auf Bundesebene und / oder Diözesanebene, sowie den Gremien des Bundes. Bei der Beantragung ist darauf zu achten, dass der Auszuzeichnende sein christliches Welt- und Le-bensbild überzeugend lebt. Die Zahl der lebenden Träger dieser Aus-zeichnung ist auf 28 Personen beschränkt. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium in schriftlicher oder in offener Abstimmung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. |
1.7. Großkreuz zum SEK |
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Das Großkreuz zum St. Sebastianus Ehrenkreuz wird an Schützenbrüder verliehen, die alle bisherigen Anforderungen erfüllt haben und durch zu-sätzliche langjährige Tätigkeit in führender Position auf Bundesebene sich hervorheben. Die Zahl der lebenden Träger dieser Auszeichnung ist auf sieben Personen begrenzt. Das Präsidium befindet über einen solchen An-trag in schriftlicher oder offener Abstimmung mit 4/5 Mehrheit der abgege-benen Stimmen. |
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2. Jugendauszeichnungen
Zur Würdigung der Verdienste, die sich junge Menschen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr der Jugendgruppen in den Schützenbruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine, die im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V., nachstehend „St. Sebastianus Schüt-zenjugend“ BdSJ genannt, zusammengeschlossen sind, erworben haben, wird der Jugendver-dienstorden verliehen: |
2.1. Jugendverdienstorden in Bronze |
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Der Jugendverdienstorden in Bronze kann an Mitglieder der Schützenjugend verliehen werden, die sich innerhalb ihrer Gemeinschaft Verdienste erworben haben. Diese Verdienste müssen un-eigennütziger Natur und sollten für andere Mitglieder der Schützenjugend beispielhaft und nach-ahmenswert sein. Die Verdienste können auch in einem beständigen Einsatz und Mittun innerhalb der Schützenjugend über einen Zeitraum von 5 Jahren (mindestens) bestehen. |
2.2. Jugendverdienstorden in Silber |
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Der Jugendverdienstorden in Silber kann auch an Mitglieder der Schützenjugend verliehen werden, die das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die sich neben Verdiensten in der örtlichen Gemeinschaft solche auch innerhalb ihres Bezirks- oder Diözesanverbandes erworben haben. Auch diese Verdienste müssen uneigennütziger Natur sein und sollten beispielhaft und nachahmenswert sein. Sie können auch in hervorragenden Einzelleistungen liegen, z. B. bei der Ausrichtung eines Bezirks- oder Diözesanjungschützentages. |
2.3. Jugendverdienstorden in Gold |
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Der Jugendverdienstorden in Gold kann auch an Mitglieder der Schützenjugend verliehen wer-den, die das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, und über einen längeren Zeitraum sich für die Belange der Jugend auf Bruderschaft-, Bezirks-, Diözesan- oder Bundesebene besondere Ver-dienste erworben haben. Auch diese Verdienste müssen uneigennütziger Natur sein und sollten seine Arbeit für die Schützenjugend wieder spiegeln. |
3. Auszeichnungen für Sportschützen und Betreuer
Als sichtbares Zeichen der Anerkennung für erbrachte Leistungen und erworbene Verdienste auf dem Gebiet des sportlichen Schießens innerhalb des Bundes der Historischen Deutschen Schüt-zenbruderschaften und seiner Gliederungen wird das Ehrenkreuz des Sports (EDS) verliehen. Diese Auszeichnung wurde allein für Verdienste um das sportliche Schießen gestiftet. |
3.1. Ehrenkreuz des Sports in Bronze |
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Das Ehrenkreuz des Sports in Bronze wird verliehen für Leistungen und Verdienste, die in der Bruderschaft und im Bezirksverband erworben wurden. |
3.2. Ehrenkreuz des Sports in Silber |
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Das Ehrenkreuz des Sports in Silber wird verliehen für Leistungen und Verdienste, die im Be-zirks- und Diözesanverband erworben wurden. |
3.3. Das Ehrenkreuz des Sports in Gold |
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Das Ehrenkreuz des Sports in Gold wird für langjährige und außergewöhnliche Verdienste und Leistungen auf der Bundesebene, im nationalen und internationalen Bereich verliehen. Eine ein-malige Leistung begründet keinen Anspruch auf Verleihung des Ehrenkreuzes des Sports in Gold. |
4. Ehrenzeichen
Diese Ehrengaben können an Schützenbrüder, Präsides und Außenstehende verliehen werden, die sich um eine Bruderschaft und das historische Schützenwesen besonders verdient gemacht haben. |
4.1. Fürst Salm-Reifferscheid-Gedenkmedaille |
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Die Auszeichnung wurde zu Ehren des ersten Hochmeisters des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften gestiftet.
S.D. Franz Fürst und Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Dyck hatte das hohe Amt von 1928 bis zu seinem Tod am 13. Juni 1958 inne. |
4.2. Dr. Peter Louis-Gedenkmedaille |
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Die Medaille wurde im ehrenden Gedenken an den Mitbegründer und ersten Generalpräses des Bundes der Historischen Schützenbruderschaften geschaffen.
Pfarrer Dr. Peter Louis wahrte im langen Zeitraum von 1928 bis zum 16. Oktober 1956 die kirchlichen, geistlichen und kulturellen Aufgaben im Präsidium des Bundes. |
4.3. Christoph Bernhard Graf von Galen-Gedenkmedaille |
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Diese Auszeichnung ist dem zweiten Hochmeister des Bundes gewidmet.
Christoph Bernhard Graf von Galen stand dem Präsidium des Bundes der Historischen Schützenbruderschaften vom 26. April 1959 bis zum 11. April 1970 als höchster Repräsentant vor. |
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