Dieser Leitfaden soll dazu dienen, dem werdenden Schützenkönig einen Überblick zu verschaffen,
was in einem Schützenjahr auf ihn zu kommt und in welcher Form er sein Schützenjahr nach den
Regel der Bruderschaft gestalten kann.
Leitfaden
und
Grundsätze
für den
Schützenkönig in Holzbüttgen
Der Vorstand der St. Seb. Schützenbruderschaft Holzbüttgen 1936 e. V. hat auf seinen Sitzungen vom 30. Juli 2002, 24. September 2002 und 1. Oktober 2002 nachfolgende Rahmenbedingungen und Grundsätze einstimmig beschlossen.
Die Chargiertenversammlung vom 11. Oktober 2002 hat diesen Leitfaden ebenfalls mit 85 Ja- bei 6 Enthaltungen und 0 Nein Stimmen zugestimmt.
| Termine: |
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Für einen Schützenkönig gibt es in einem Schützenjahr ca. 25 offizielle Termine bzw. Repräsentationsaufgaben für die Bruderschaft. Hierzu reihen sich noch ca. 10-12 Vorstands- und Chargiertenversammlungen ein. Hinzu werden nochmals ca. 30 persönliche Termine für Planungen gerechnet. Hierunter fallen z. B. Gespräche und Tanzabende mit den Hofdamen, Fototermine, Planungsgespräche mit den Ministern und Frauen, Planungsgespräche mit dem Ehrenzug, Röschendrehen, Orden aussuchen und bestellen, u.s.w.
Es wird somit mit einem Zeitaufwand von ca. 60-70 Termine in einem Schützenjahr gerechnet. |
| Kleidung : |
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Bei der Kleidung für Männer und Frauen soll es keine Einschränkungen seitens der Bruderschaft geben. Es wird allerdings daraufhin gewiesen, dass es gebrauchte bzw. auch geliehene Kleider gibt. |
| Hofdamen: |
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Aus alter Schützentradition sollten es in Holzbüttgen Hofdamen geben, es besteht aber keine Verpflichtung hierfür. |
| Residenz: |
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Der Aufbau der Residenz erfolgt grundsätzlich am Pfarrzentrum. Das Residenzgerüst wird dem jeweiligen König von der Bruderschaft zur Verfügung gestellt. Die Ausschmückung, der Aufbau und die Bewirtung erfolgt durch den Schützenkönig. Die Räumlichkeiten des Pfarrzentrums werden der Bruderschaft von der Kath. Pfarrgemeinde mietfrei zur Verfügung gestellt. Als Beteiligung an den Betriebskosten wird ab 2004 ein Betrag (z. Zt. 290€) erhoben. Der Betrag wird von der Bruderschaft direkt an die Pfarrgemeinde bezahlt und dann vom Königsgeld abgezogen. Das Pfarrzentrum steht dem König von Montag vor Schützenfest bis Mittwoch nach Schützenfest komplett zur Verfügung. Für die komplette Reinigung der Räumlichkeiten und der Außenanlagen ist der Schützenkönig verantwortlich.
In Ausnahmefällen ist mit Zustimmung des Vorstandes der Aufbau der Residenz in Holzbüttgen vor einem privaten Standort möglich. |
| Zuschuß der Bruderschaft: |
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Der Zuschuß der Bruderschaft für den Schützenkönig wird ab dem Schützenjahr 2002/2003 auf 4000,00 EURO festgesetzt .Der Zuschuß für den Jungkönig wird auf 1000,00 EURO festgesetzt. |
| Ausgaben: |
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„Ein König gehört zum Feiern bei seinen Schützen ins Festzelt“ Der Schützenkönig mit seinen Ministern und der Jungkönig mit seinen Ministern sollten als Repräsentanten der Bruderschaft alle Zeltveranstaltungen erst nach Ende der Tanzmusik verlassen. |
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Abend- und Nachtveranstaltungen nach dem Zeltbesuch in der Residenz sollten nicht mehr stattfinden (z. B. Eieressen). |
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Ob Königsorden an verdiente Schützen von der Majestät verliehen werden obliegt der Majestät. Die Gesamtanzahl sollte aber in einem angemessenen Rahmen liegen. |
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Der Schützenkönig hat ausschließlich nur für seine persönlichen Gäste die Bewirtung auf der Bühne zu übernehmen.
Offizielle der Bruderschaft (Vorstand, Berittene, u.s.w.) zahlen ihre Getränke selbst. |
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Die Beteiligung des Schützenkönigs an den Biermarken am Oberstehrenabend wird aufgehoben. |
| Kirchliche Bedingungen: |
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Nach Absprache mit dem Präses der Bruderschaft –Dechant Josef Brans- wird die Schießordnung der St. Seb. Schützenbruderschaft Holzbüttgen dahin gehend geändert, dass ab dem Schützenfest 2002 „Geschiedene und nicht wiederverheiratete Mitglieder der Bruderschaft sich um die Würde des Schützenkönigs in Holzbüttgen bewerben dürfen. |
| Allgemeines: |
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In allen anderen nicht o. g. Grundsätzen gilt die Schießordnung der Bruderschaft. |
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| Heinz-Günther Schmitz |
Hans Töller |
| (Geschäftsführer) |
(Brudermeister) |